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Dass sollte man übder Pflegekräfte aus dem Ausland wissen. Eine tolle Alternative in Dresden, die sich wirklich lohnt
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Betreuung alter Menschen in Dresden durch Pflegekräfte aus dem Ausland

Die Demografie Entwicklung in Deutschland sowie die Überalterung der Bevölkerung machen es notwendig die 24-Stunden Betreuung durch ausländische Pflegekräfte in Dresden einzusetzen. Menschen werden immer älter, gleichzeitig platzen die Altenheime aus allen Nähten oder Verwandte können wegen beruflicher oder familiärer Verpflichtungen nicht die Pflege übernehmen. Auch die hohen Kosten für Pflegedienste oder Pflegeheime stellen Angehörige vor unlösbaren Problemen. Dieser Teufelskreislauf betrifft viele Millionen Menschen in Deutschland und natürlich auch in Dresden. Viele fühlen sich dabei so von Staat und Politik verlassen, dass sie Pflegekräfte schwarz beschäftigen- und sich somit strafbar machen.

24-Stunden Betreuung sind schwer zu finden

Die erste mögliche Lösung, ein Alters- oder Pflegeheim, scheitert oft an mehreren Faktoren. Zum einen sind diese trotz Pflegekassenzahlungen für viele nicht erschwinglich, zum anderen lässt die Qualität der Einrichtungen oft zu wünschen übrig. Auch wollen viele Menschen ihren Lebensabend in ihrem gewohnten Umfeld verbringen und nicht in anonymen Heimen ohne wirkliche Privatsphäre.

Auch die Pflege zu Hause durch Sozialdienste oder Eigenleistung ist oft keine Lösung. Gerade bei eigener Arbeitstätigkeit oder weit entfernten Wohnort ist die eigene Pflege nicht möglich. Sozialdienste sind für gelegentliche Betreuung möglich, bei durchgängiger Pflege aber für Normalsterbliche nicht erschwinglich.

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Aus diesem Grund wird immer öfter eine dritte Lösung bevorzugt und zwar die ausländische Pflegekräfte, die sich rund um die Uhr um den pflegebedürftigen Menschen kümmert. Dabei sind sie mit durchschnittlich 1300-1500 Euro monatlich weitaus erschwinglicher, als andere Möglichkeiten. Inzwischen wurde durch die europäische Freizügigkeitsregelung die legale Beschäftigung von ausländischen Kräften erheblich verbessert. In aller Regel werden die meist weiblichen Fachkräfte zum Beispiel aus Südamerika versichert und angemeldet und dann durch deutsche Agenturen engagiert. Auf diese Weise muss sich niemand mehr strafbar machen und Pflegekräfte schwarz beschäftigen. Auch bürokratische Formalitäten werden meist von den Agenturen durch ein geringes Vermittlungsengelt übernommen.

Das ist die Rechtslage in Bezug auf Pflegekräfte aus dem Ausland

Die Beschäftigung von ausländischen Pflegekräften war lange Zeit eine heikle Angelegenheit. Immer wieder waren Horrorgeschichten von illegal beschäftigten Pflegern im Umlauf, die jahrelang für Familien gearbeitet haben, bis der Schwindel aufflog und empfindliche Geldstrafen folgten. Dabei gab es heute wie früher mehrere Möglichkeiten, eine ausländische Pflegekraft ganz legal und doch günstig zu beschäftigen.

Die Selbstanstellung

Diese Möglichkeit war schon immer gegeben, aber viele Angehörige schrecken vor ihr zurück. Warum? Weil man bei der Selbstanstellung als Arbeitgeber in Aktion treten muss. Das bedeutet, dass man sich um den gesamten Prozess einer Anstellung kümmern muss. Es beginnt bei der Suche einer Betreuerin, der Organisation der Anreise, die Beantragung einer Betriebsnummer, das Schließen eines Arbeitsvertrages, die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, die Beantragung einer Steuerkarte, die Anmeldung bei der Krankenkasse, das Abschließen einer Unfallversicherung, die Erstellung der Lohnabrechnungen, die Bezahlung von Krankenkassen- und Unfallversicherung sowie Sozialabgaben und Steuern. Dazu kommen noch die Zahlung des Lohns im Falle von Krankheit oder Urlaub, sowie die Organisation einer Vertretung bei Kündigung oder längeren Urlaub bzw. Krankheit. Es ist also nicht verwunderlich, dass viele diesen Aufwand scheuen.

Eine weitere Möglichkeit ist die Beschäftigung von selbstständigen Pflegekräften aus dem Ausland. Handelt es sich dabei jedoch um eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung, wie es meist der Fall ist, bewegt man sich hier im nicht legalen Bereich, denn eine Selbstständigkeit ist nur gegeben, wenn mehr als ein Auftraggeber vorhanden ist. Immer wieder haben inzwischen Gerichte, wie z.B. das Amtsgericht München entschieden, dass osteuropäische selbstständige Kräfte scheinselbständig sind und, wie die SZ im November 2008 berichtete, auch die Beschäftigung von selbstständigen Betreuerinnen gegen das deutsche Recht verstößt.

Wie ist die aktuelle Rechtslage?

Der Gesetzgeber hat reagiert und durch eine Anpassung der Gesetze den Weg für ausländische Pflegekräfte geebnet. Das gilt natürlich auch für Dresden. Dank der europäischen Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreizügigkeit, die seit 1. Mai 2011 in Kraft getreten ist,  können ausländische Pflegekräfte legal in Deutschland arbeiten. In aller Regel sind sie in ihrer Heimat bei Agenturen versichert und angestellt und werden durch deutsche Partneragenturen in Deutschland vermittelt. Diese Pflegekräfte benötigen inzwischen keine Arbeitserlaubnis mehr, sondern müssen nur bestimmte Zollregularien erfüllen bzw. entsprechend dem deutschen Recht bezahlt werden (z.B. Mindestlöhne).

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