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In diesem Artikel erfahren Sie alles wissenswerte darüber wie man einfach den Makler wechseln kann und was man beachten sollten...
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Können man einfach den Makler wechseln? Das sollten Sie beachten!

Sie sind mit dem beauftragten Immobilienmakler unzufrieden? Es kommen keine Anfragen für die Immobilie, Ihr Makler wirkt im Nachhinein doch nicht mehr so professionell wie erhofft oder die Interessenten erweisen sich als ungeeignet? Gründe für einen Wechsel des Immobilienmaklers gibt es viele. Je nachdem, wie Sie sich vertraglich mit dem Immobilienmakler geeinigt haben, ist ein Wechsel entweder sehr einfach möglich – oder auch gar nicht vor Ablauf einer vertraglich vereinbarten Frist. Das Stichwort lautet „Alleinauftrag“. Zudem müssen Sie einiges beachten, wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre Immobilie über einen anderen Makler zu vermieten oder zu verkaufen.

Makler wechseln – welche Gründe sprechen dafür?

Sie haben einen Immobilienmakler Chemnitz, Dresden oder Leipzig beauftragt und sind nun nicht mehr zufrieden mit Ihrer Wahl. Der Makler ist ein Dienstleister wie jeder andere und es sollte in seinem Interesse liegen, Sie als Kunden zufrieden zu machen. Insbesondere beim Hausverkauf müssen Sie bedenken, dass es je nach Immobilienmarkt, Standort und Zustand der Immobilie lange dauern kann, bis sich geeignete Käufer finden – das spricht noch nicht für einen ungeeigneten Makler. Die folgenden Bedenken sind hingegen gute Gründe für einen Maklerwechsel:

  • Der beauftragte Makler braucht sehr lange, bis Ihre Immobilie inseriert ist
  • Inserate wirken unprofessionell und die Qualität der Fotos lässt zu wünschen übrig
  • Termine mit Interessenten kommen nur schleppend zustande
  • Die Kommunikation ist entweder anstrengend oder findet gar nicht statt – nur, wenn Sie nachfragen
  • Der Makler ist über Ihre Immobilie nicht informiert und kann Interessenten folglich Fragen nicht richtig beantworten
  • Bei Immobilien mit Besonderheiten (z.B. Denkmalschutz, besondere Geschichte) fehlt dem Makler die Erfahrung oder die Expertise, das gewinnbringend zu verkaufen
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Schwindendes Vertrauen

Wie bei jedem anderen Dienstleister kann es natürlich vorkommen, dass ein Immobilienmakler einen Auftrag annimmt, obwohl er wieder zeitliche Kapazitäten noch Motivation hat, diesen zur Zufriedenheit der Kunden auszuführen. Das spüren auch Sie als Verkäufer. Haben Sie den Eindruck, dass einer dieser Gründe zutrifft, dann ist es legitim, sich nach einem anderen Makler umzusehen. Hat sich die Unzufriedenheit mit ihrem aktuellen Makler erst eingeschlichen, ist es schwer, das Vertrauensverhältnis wieder herzustellen.

Makler wechseln – welche Gründe sprechen dagegen?

Möchten Sie den Makler wechseln, müssen Sie berücksichtigen, dass die Arbeit am Verkauf der Immobilie damit von vorne beginnt. Sofern Bilder und Beschreibungen der Immobilie nicht von Ihnen stammen, dürfen Sie bisheriges Material nicht mehr weiter verwenden und müssen Inserate aufwändig von vorne erstellen lassen. Das ist zwar Aufgabe des neuen Maklers, kostet jedoch Zeit und zögert den Verkauf hinaus. Auch muss sich ein neuer Makler erst mit Ihrer Immobilie befassen und diese kennenlernen, bevor er sie qualifiziert anbieten kann. Aus folgenden Gründen sollten Sie lieber das Gespräch zu Ihrem bisherigen Makler suchen und erfragen, woran die Unzufriedenheit liegt:

  • Bisher kamen wenige Anfragen oder Termine zustande, obwohl Ihr Makler tätig geworden ist und die Immobilie professionell inseriert hat
  • Die bisherigen Interessenten waren nicht bereit, einen angemessenen Kaufpreis zu zahlen

Schwankungen auf dem Immobilienmarkt

Die meisten Immobilienverkäufer werden dann unzufrieden, wenn der Verkauf aus ihrer Sicht sehr lange dauert oder Interessenten den aufgerufenen Preis nicht zahlen wollen. Hier hilft zunächst ein offenes Gespräch mit dem Immobilienmakler. Leider zeigen Online-Wertermittlungen Ihrer Immobilie mögliche Preisspannen an, die auf dem Markt nicht zu erzielen sind – was Sie dann bemerken, wenn die ersten Interessenten sich melden. Zudem kann es natürlich auch sein, dass Sie in einer schwachen Phase verkaufen möchten, in der Makler es generell schwer haben, qualifizierte Interessenten zu finden. Gemeinsam mit dem Makler können Sie an der Preis- und Vermarktungsstrategie arbeiten, um doch noch den passenden Käufer zu finden.

Gesetzliche Regularien: Wann ist ein Maklerwechsel möglich?

Ob und wann Sie den Makler wechseln können, können Sie Ihrem Maklervertrag entnehmen. Meist ist der Weg aus der Zusammenarbeit einfach, denn die meisten Makler schließen einen Alleinauftrag ohne Frist. Das erlaubt Ihnen als Eigentümer, auch bei Unzufriedenheit schnell und einfach zu kündigen. Hinzu kommen gesetzliche Regelungen, was passiert, wenn im Nachhinein noch ein Verkauf über den Makler zustande kommt und wie seine bisherigen Tätigkeiten vergütet werden müssen.

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Der Maklervertrag

Ein Maklerwechsel ist möglich, wenn sie unzufrieden mit dem Makler sind, sich gegen einen Verkauf entscheiden oder anderweitig die Immobilie verkauft haben und dies nicht auf die Tätigkeiten des Maklers zurückzuführen ist. Dabei gibt es unterschiedliche Verträge, die sie mit einem Makler schließen können. Diese sind:

  • Einfacher Maklervertrag
  • Alleinauftrag
  • Qualifizierter Alleinauftrag

Vertragsarten

Die meisten Makler sichern sich ab, indem sie nur Alleinaufträge schließen. Dieser besagt, dass Sie keinen anderen Makler parallel einschalten dürfen. Beim einfachen Maklervertrag könnten Sie jederzeit einen weiteren Makler hinzuziehen. Der qualifizierte Alleinauftrag beinhaltet, dass Sie alle Interessenten an den Makler verweisen müssen – Sie dürften die Immobilie also nicht mehr eigenständig verkaufen und somit die Provision umgehen.

Zudem gibt es befristete und unbefristete Verträge. Einen unbefristeten Vertrag können Sie jederzeit kündigen. Beim befristeten Vertrag wird eine Frist vereinbart, innerhalb derer die Immobilie verkauft sein muss. Selbst, wenn diese Frist überschritten wird, müssen Sie dennoch aktiv den Vertrag kündigen. Davor können Sie keinen anderen Makler einschalten.

Zusätzliche Kosten nach der Kündigung

Ein Maklervertrag ist ein Dienstvertrag, was bedeutet, dass der Immobilienmakler nichts verdient, bis seine Provision fällig wird. Eventuelle Auslagen, Arbeitszeit für Besprechungen oder Besichtigungen müssen Sie somit zunächst nicht vergüten, auch wenn Sie den Vertrag kündigen und den Makler wechseln.

Allerdings darf ein Maklervertrag beinhalten, dass Sie im Falle einer Kündigung seine Auslagen zahlen müssen. Bei Auslagen handelt es sich jedoch lediglich um tatsächlich entstandene nachweisliche Kosten etwa für Fahrten, Telefon- und Kopierkosten und diese Auslagen dürfen maximal 8-9 Prozent der Provision betragen. Zeitliche Aufwände des Maklers müssen Sie nicht vergüten.

Provision nach der Kündigung

Nach der Kündigung erhalten Sie vom Makler eine Liste mit Personen auf der Immobiliensuche, die mit Ihrem ehemaligen Makler Kontakt hatten. Sollte eine dieser Personen sich zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, Ihre Immobilie zu kaufen, schulden Sie dem Makler hierfür die vertraglich vereinbarte Provisionszahlung. Entscheidend dafür ist der Zeitpunkt des Erstkontakts des Käufers mit Ihrem Immobilienmakler. Ein bis dahin beauftragter neuer Immobilienmakler würde also auch keine Provision erhalten, selbst wenn der Käufer direkt auf diesen zugekommen ist – etwa, weil er das Inserat gesehen und sich nun doch zum Kauf entschieden hat.

Mitteilungspflicht

Sie als Verkäufer sind wiederum in der Pflicht, ihrem ehemaligen Makler den Verkauf mitzuteilen. Sonderfälle entstehen dann, wenn Sie den Makler nicht nur mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt haben, sondern auch noch mit weiteren Dienstleistungen. Besonders gut qualifizierte Makler sind gleichzeitig auch Betriebswirte und Finanzexperten. So können sie für Sie beispielsweise Wertermittlungen fürs Finanzamt erstellen, wirtschaftliche Berechnungen rund um die Immobilie durchführen oder finanzielle Dienstleistungen mit anbieten. Hierfür haben Sie jedoch meist einen eigenen Vertag geschlossen und müssen diesem die Bedingungen für eine Kündigung entnehmen.

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