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Pro bono ist ein lateinischer Ausdruck der die Freiwilligkeit und unentgeltliche berufliche Arbeit ausdrückt, das Gemeinwohl zu fördern.
Pro bono oder auch „Pro bono publico“ wird neben der juristischen Tätigkeit auch als zentrale Motivation großer Organisationen verschiedener nichtstaatlicher Organisationen verwendet und wird in diesem Zusammenhang als „zum Wohle der Allgemeinheit“ beschrieben. Generell kann man aber sagen das eine Pro bono Tätigkeit vor allem von Anwälten angeboten und ausgeführt wird, wie zum Beispiel von Rechtsanwälte Penkov, Markov & Partner, die dies auch öffentlich auf ihrer Seite verkünden und beschreiben.
In den Vereinigten Staaten beispielsweise wird Rechtsanwälten nach den ethischen Regeln der American Bar Association (ABA) empfohlen, mindestens 50 Stunden pro Jahr unentgeltliche Arbeitsleistung anzubieten. Auch in Ländern der EU empfehlen die Anwaltskammern einige Stunden im Monat Pro bono Leistugen anzubieten.
Der Artikel 6.1
Der Artikel 6.1 der „New Yorker Richtlinie für Berufsregeln“ ermutigen die Anwälte nachdrücklich, mindestens 50 Stunden pro Jahr unentgeltlich zu arbeiten und beziffern sogar die monetären Beiträge, die Anwälte für Hilfsorganisationen oder NGO´s anstreben sollten.
Der Eingang von Pro Bono in die moderne Rechtsgeschichte
Die Strategie, mit ehrenamtlicher Arbeit das eigene Handwerk als Prozessanwalt weiterzuentwickeln und zu perfektionieren, wurde vor über einem Jahrhundert von einem jungen Prozessanwalt namens Louis Brandeis entwickelt. Brandeis war zumindest einer der ersten Anwälte, der den Pro bono Dienst systematisch in seinen Arbeitsprozess einbezogen hat. In seiner Anwaltskanzlei hat er eine Vielzahl von Angelegenheiten Pro bono abgewickelt. Der junge Anwalt hat hier ein Win Win Situation geschaffen, denn durch seine vielen Fälle, die bereit war der Gesellschaft zu spenden, wuchs auch er an jedem Fall und verbesserte dadurch sein Können und Wissen. Für seinen Dienst am öffentlichen Interesse, nannten ihn die Leute schließlich „den Anwalt des Volkes“. Louis Brandeis ist heute nicht mehr als Junior-Prozessanwalt bekannt, sondern vielmehr als die Person, die letztendlich den Begriff Pro bono prägte.
Viele Anwälte berichten heute, dass die Pro-Bono-Arbeit bei der Perfektionierung des eigenen Handwerks sehr hilfreich war. Vor allem als junger Anwalt ist die Pro bono hervorragend dazu geeignet, das eigen Fachwissen zu steigern und im Umkehrschluss jenen zu helfen, die sich eine Rechtsberatung oder ein Verteidigung vor Gericht nicht leisten können. Als junger Anwalt wird man in der Tat regelmäßig von hochrangigen Anwälten dazu ermutigt, immer mindestens eine aktive Pro-Bono-Angelegenheit im Monat zu begehen.
Was zeichnet einen guten Anwalt wirklich aus?
Ein Anwalt sollte in der heutigen Zeit nicht nur nach den eigenen wirtschaftlichen Interessen streben, sondern stets bemüht sein seinen Dienst in das Licht der öffentlichen Sache zu integrieren. Ein Anwalt sollte lernen feinfühlig zu reagieren und er sollte daran arbeiten sein Gefühl und seine Sinne zu schärfen. Die Fähigkeiten sind aus dem alleinigen streben nach Geld nicht zu gewinnen. Deshalb ist es unerlässlich seinen Dienst auch den Interessen Bedürftiger zu spenden, um so einen Mehrwert für die Gesellschaft zu leisten. Ein Anwalt bringt ein hohes Maß an Verantwortung mit und sollte aus diesem Grund unbedingt dem Leitsatz der Ehrenhaftigkeit folgen, denn nur auf diese Weise wird es sich selber dahin Schulen für jeden Rechtsstreit nach besten Wissen und Gewissen zu handeln.