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Das sollte man über eine Firmenrechtsschutz wissen. alle Informationen die man dazu benötigt gibt es hier.
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Das sind jene Informationen, die man über eine Firmenrechtsschutz Versicherung wissen sollte

Die Firmenrechtsschutzversicherung versichert das Kostenrisiko eines Rechtsstreits. Der Versicherungsschutz ist modular aufgebaut. Allerdings kann nicht jedes Risiko versichert werden (z.B. Urheberrecht, Erbschaften, Baurisiko, Krieg, Unruhen, Streik, Aussperrung, Spekulationsgeschäfte, etc.). Schutz besteht nicht bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Straftaten, wenn Sie selbst eine Strafanzeige stellen oder vorbeugend Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Die Versicherung übernimmt im Schadensfall (ein Rechtsschutzfall muss  vorliegen; mit Aussicht auf Erfolg) folgende Kosten: Zeugengelder, Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten, Kosten des Gegners (soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss), Strafkautionen, die gesetzlichen Anwaltskosten (der Versicherte ist frei in der Wahl des Anwalts). Versicherungsschutz besteht für fast alle Leistungsarten nach Ablauf einer Wartezeit von 3 Monaten, gerechnet ab Versicherungsbeginn.

Wichtig: Durch den modularen Aufbau gestaltet sich die Absicherung sehr komplex. Die Bausteine müssen exakt auf das Risikopotential abgestimmt werden. Deshalb ist eine intensive persönliche Beratung zur Firmenrechtsschutz für Sie unerlässlich.

Was zahlt eine Firmenrechtsschutzversicherung?

Der Firmenrechtschutz zahlt die folgenden Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der Interessen notwendig sind, in Höhe der vereinbarten Deckungssummen abzüglich evtl. vereinbarter Selbstbeteiligung:

• die Kosten Ihres Anwaltes nach der gesetzlichen Gebührenverordung

• die Gerichtskosten einschließlich der Zeugengelder und Sachverständigengebühren, sowie die Vollstreckungskosten

• die Kosten Ihres Gegners soweit Sie diese zu tragen haben.

Weiterhin sorgt der Firmenrechtsschutzversicherer bei Verfahren im Ausland für die Übersetzung notwendiger Unterlagen und in Strafsachen für die Stellung einer Kaution. Geldstrafen und Bußgelder dürfen allerdings nicht von Ihrem Versicherer übernommen werden. Ihre Rechtsschutzversicherung gilt i.d.R. ohne jede Einschränkung in ganz Europa und in allen Mittelmeerländern.

Wer ist bei versichert?

Primär erhalten man als Versicherungsnehmer Versicherungsschutz.

Unterschiede bei den Rechtsschutzverträgen:

  • Im Verkehrsrechtsschutz dehnt sich der Versicherungsschutz auf die berechtigten Fahrer sowie auf die Insassen, des versicherten Fahrzeuges aus.
  • Im Privat – Rechtsschutz erstreckt sich der Versicherungsschutz auf den Ehegatten sowie auf unverheirate Kinder bis zum 25. Lebensjahr, soweit sie noch keinen eigenen Beruf ausüben. Auf Wunsch kann kostenfrei auch ein nichtehelicher Partner mitversichert werden, sofern dieser im gleichen Haushalt lebt.
  • Im Berufs- oder Firmen – Rechtschutz sind auch alle Arbeitnehmer des Unternehmens bei der beruflichen Tätigkeit versichert.

Die mitversicherten Personen können nicht gegen Sie, den Versicherungsnehmer, oder gegeneinander vorgehen.

Was ist während der Laufzeit des Vertrages zu beachten ?

Jeder Vertrag bringt für den Versicherungsnehmer viele Rechte aber auch Pflichten mit sich. Damit Sie im Schadensfall den Versicherungsschutz nicht gefährden, empfielt sich die regelmäßige und pünktliche Zahlung Ihrer Versicherungsbeiträge. Sollte sich der Beitrag für Ihre Rechtsschutzversicherung auf Grund der vereinbarten Beitragsangleichung ändern, muss Ihnen Ihr Versicherer dies rechtzeitig mitteilen. Außerdem müssen Sie alle Veränderungen des versicherten Risikos melden (z. B. die Veräußerung des versicherten Fahrzeuges, die Anschaffung eines neuen oder zusätzlichen Fahrzeuges, den Wechsel von einem Angestelltenverhältnis in eine selbständige Tätigkeit und umgekehrt, Änderungen in der Zahl der Arbeitnehmer, des Umsatzes oder sonstiger für die Beitragsbemessung maßgeblicher Faktoren)

Und noch etwas:

Sie erleichtern dem Versicherer die Bearbeitung Ihrer Anliegen, wenn Sie stets die Versicherungsscheinnummer bzw. das Aktenzeichen des jeweiligen Rechtschutzfalls angeben und auch jede Änderung Ihrer Anschrift sofort melden.

Wie lange läuft eine Firmenrechtsschutzversicherung in der Regel?

Der Vertrag wird in aller Regel für fünf Jahre abgeschlossen. Er verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn Sie nicht fristgemäß drei Monate vor Ablauf kündigen. Die Kündigung unabhängig von der Vertragsdauer ist möglich, wenn Ihr Versicherer den Rechtsschutz für einen versicherten Streitfall ablehnt. Weiterhin besteht grundsätzlich ein beiderseitiges Kündigungsrecht, wenn innerhalb von 12 Monaten für mindestens zwei Streitfälle Rechtschutz gewährt wurde.

Rechtliche Auseinandersetzungen sind bei der heutigen Komplexität gesetzlicher Regelungen oft nur noch mit Hilfe eines Rechtsbeistandes durchführbar. Wenn Sie Ihr Recht notfalls auch vor Gericht verteidigen wollen, empfiehlt sich der Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung. Denn die Kosten für Anwalt, Gutachter und Gericht können schnell in schwindelerregende Höhe steigen. Mit einer guten Firmenrechtsschutzversicherung im Rücken können Sie unbeschwerter unangenehmen Rechtsstreitigkeiten entgegenblicken ohne Angst vor dem finanziellen Risiko. Die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten für Anwalt, Gutachter sowie Gericht im Rahmen der Deckungssummen, abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung.

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