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Das sollte man wissen, wenn der Flug sich verspätet hat. Diese Rechte sollte man wahrnehmen.
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Entschädigungsrechte der EU für Flugverspätung

Nach der EU-261-Regel haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung bis zu 600 € für eine Flugverspätungen. Wenn sich Ihr Flug mehr als 3 Stunden verspätet hat, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € gemäß der EG-Verordnung 261/2004. Vorausgesetzt, der Flug hat sich aufgrund eines Verschuldens der Fluggesellschaften verspätet. Weiterhin muss das Flugzeug entweder vom EU-Flughafen abgeflogen oder mit einer von der EU regulierten Fluggesellschaft auf einem EU-Flughafen angekommen sein.

Im Netz gibt es kostenlosen Flugverspätungs-Ausgleichsrechner, mit denen man kostenlos den gewünschten Betrag ausrechnen kann. Die Höhe hängt von der Entfernung der Route und der Länge der Verzögerung ab. Außerdem gibt es hier eine Preisübersicht über alle Anbieter wie Flightright, Flugrecht, Fairplane gibt es hier von ClaimFlights.

Es gibt viele Anbieter, die dabei unterstützen, die rechtliche Entschädigung einzufordern. Diese verstehen nur zu gut, dass Flugzeugverspätungen frustrierend sind und bieten zumeist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die dabei helfen kann, den Schaden schnell erstattet zu bekommen.

Gilt die EU-261-Regel für Fluggäste außerhalb der EU?

Ja, die EU261-Regel gilt auch außerhalb der EU. Wenn Sie von einem Flughafen in der EU abgeflogen sind oder mit einer in der EU registrierten Fluggesellschaft in die EU-Mitgliedstaaten eingereist sind, gilt diese Regel.

Das sollte man unmittelbar bei Flugverspätungen machen

  1. Halten Sie das Dokument der geplanten Abfahrts- und Ankunftszeit bereit
  2. Notieren Sie die genaue Ankunftszeit, d. H. Wann die Flugzeugtüren exakt nach der Landung geöffnet wurden
  3. Pünktlicher Check-in (2 Stunden vor der geplanten Abflugzeit, damit die Fluggesellschaft nicht nachweisen kann, dass Sie abwesend waren)
  4. Bleiben Sie am Flughafen und hören Sie sich die Ankündigungen genau an
  5. Versuchen Sie, zusätzliche Beweise zu sammeln (z. B. Fotos von der Abflug- / Ankunftstafel machen).
  6. Fragen Sie den Kundendienst der Fluggesellschaft nach dem Grund für die Verspätung
  7. Finden Sie heraus, warum Ihr Flug Verspätung hatte.
  8. Tauschen Sie Kontaktinformationen mit Mitreisenden aus, die bei Bedarf als Zeugen auftreten können
  9. Bewahren Sie Ihre Bordkarte und andere Reisedokumente auf

Wann haben Sie Anspruch auf eine EU-Flugverspätungsentschädigung?

Sie müssen die folgenden Bedingungen erfüllen, um Anspruch auf eine Entschädigung nach EU-Recht zu haben:

  • Der Flug sollte bei Ankunft um mehr als 3 Stunden verspätet sein.
  • Sie müssen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten gereist sein oder von einem EU-Flughafen abgeflogen sein.
  • Der Anspruch besteht auch dann, wenn der Abflug von einem Nicht-EU-Flughafen erfolgte, vorausgesetzt, das Flugzeug landet auf einem EU-Flughafen bei einer in der EU registrierten Fluggesellschaft.
  • Das EU-Recht gilt sogar für Island, Norwegen und die Schweiz, obwohl diese Länder außerhalb der Europäischen Union liegen.
  • Für Deutschland beträgt die Anspruchsberechtigung bis zu 3 Jahre.
  • In Spanien, Italien, Frankreich und den anderen EU-Mitgliedstaaten können Ansprüche bis zu zwei Jahren geltend gemacht werden.
  • In Polen ist sie jedoch nur bis zu einem Jahr gültig.

Wer diese Inhalte kennt, kann sich besser zur Wehr setzen. Außerdem hat man immer auch die Möglichkeit, einen Partner zu beauftragen, der sich mit der Flugsegelschaft auseinandersetzt.

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